Hintergrund: In Baden-Württemberg ist das Zurücksetzen von Fischen (Catch & Release) grundsätzlich verboten, außer bei Fischen unter dem Mindestmaß oder in der Schonzeit. Für Karpfen (alle Arten) gilt ein Mindestmaß von 50 cm und eine Schonzeit vom 1. April bis 30. Juni, für Amur gibt es kein Mindestmaß, aber das Verbot bleibt bestehen. Das Verbot zielt darauf ab, unnötigen Stress und Verletzungen der Fische zu vermeiden. Viele Angler wünschen sich jedoch mehr Flexibilität, um nachhaltiges Angeln zu fördern.
Vorschlag: Sollte es erlaubt werden, Karpfen (alle Arten) und Amur in Baden-Württemberg zurückzusetzen, wenn alle Vorschriften eingehalten werden? Dazu gehören die Verwendung einer Abhakmatte, einer Karpfenwiege, Desinfektionsmittel für Hakenwunden und ein besonders sorgfältiger Umgang mit dem Fisch, um Stress und Verletzungen zu minimieren. Was ist deine Meinung dazu?
Ein Karpfen im klaren Wasser – Schutz durch verantwortungsvolles Zurücksetzen?
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Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Fisch – bereit für das Zurücksetzen.
Warum ist das wichtig?
Das Zurücksetzen von Karpfen und Amur könnte den Fischbestand langfristig schützen und das Angeln nachhaltiger machen. Gleichzeitig müssen strenge Vorschriften wie der Einsatz von Abhakmatten und Desinfektionsmitteln gewährleistet sein, um Tierschutzstandards einzuhalten. Eine Änderung der Regelung in Baden-Württemberg könnte ein Vorbild für andere Bundesländer sein. Teile deine Meinung in den Kommentaren!
Ein idyllischer Spot am See – ideal für nachhaltiges Angeln.